See – Ordnung 2024
Der Jahres - Fischereierlaubnisschein mit Fangbericht, sowie der Bayrische Fischereischein ist bei jedem Angeln mitzuführen,
der Fangbericht ist auszufüllen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht oder eines Vorstandsmitglieds vorzuzeigen. Bei Nichteintrag - Keine
Angelerlaubnis bzw. keine neue Jahreskarte!
• In das Fangbuch
oder den Fangbericht ist das Gewicht , die Anzahl und die Fischarten nach Ende jedes erfolgreichen Angelns einzutragen. Alle gefangenen Fische die nicht zurückgesetzt werden, sind sofort nach Beendigung des Angelns einzutragen. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwarnung. Der Jahres - Fischereierlaubnisschein mit Fangbericht ist am Jahresende, spätestens bei der nächsten Jahreshauptversammlung abzugeben.
• Erlaubt ist:
Das Angeln, nur vom Ufer aus, mit zwei Handangeln, Ganzjährig. Seesperren sind zu beachten.
Das Benutzen von Setzkescher ist nur erlaubt für die Hälterung der Fische die mitgenommen werden.
• Verboten ist:
Die Mitnahme von untermaßigen Fischen. Das zurücksetzen gehälterter Fische. Das Benutzen von Köderfischsenken. Es ist verboten, auf das Kontingent anderer Mitglieder Fische zu fangen! Das Ausnehmen und Schuppen von Fischen auf dem Seegelände. Der Fang von Friedfische mit Mehrfachhaken. Das Liegenlassen von Müll. Ist das Fangkontingent erreicht, muß das Angeln für diesen Angeltag eingestellt werden.
• Schonzeiten und Schonmaße:
Hecht 1.2. bis 30.4. 50cm, Zander 1.2. bis 30.4. 50cm, Barsch 1.2. bis 30.04. 25cm, Karpfen 35cm, Schleie 01.05. bis 30.06. 30cm. Karausche ganzjährig. Untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen. Fische die das Schonmaß erreicht haben dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden.
• Fangquote
ist auf 3 Fische (davon max. ein Raubfisch) pro Fangtag begrenzt.
Pro Jahr ist ein Kontingent von vier Raubfische pro Angler erlaubt, die Veranstaltung Raubfischangeln ist hiervon ausgenommen.
• Das Angeln auf Raubfisch:
Beim Angeln mit toten Köderfischen oder Fischfetzen sind keine Drillinge erlaubt. Bei Veranstaltungen sind Kunstköder grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen kann die Vorstandschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erteilen (wie.z.B. Raubfischevent).
• Arbeitsdienste: Jedes aktive Mitglied, auch Jugendliche, sind bis zu dem Jahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, verpflichtet, jährlich mindestens 8 Arbeitsstunden am Angelgewässer des Vereins zu erbringen. Die Anzahl der Arbeitsstunden werden vom Vorstand jährlich neu festgesetzt. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind vom Arbeitsdienst befreit. Geleistete Arbeitsstunden werden von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Mitglied notiert und abgezeichnet. Das Mitglied hat den Nachweis über die erbrachten Arbeitsstunden zu erbringen, indem dieser die erbrachte Arbeitsleistung in einer Anwesenheitsliste ebenfalls gegenzeichnet. Arbeitsstunden sind bei offiziellen Arbeitsdiensten bzw. nach vorheriger Absprache mit einem Vorstandsmitglied oder einem Gewässerwart abzuleisten. Für jede abzuleistende, aber nicht erbrachte Arbeitsstunde sind als Ausgleich 20,00€ (laut Beschluss Jahreshauptversammlung 2012) in die Vereinskasse zu zahlen, bzw. werden in Absprach mit dem Mitglied im Folgejahr vom Konto eingezogen.
• Sonstiges: Die Mitglieder haben größtmögliche Rücksicht auf Ufer- und Böschungsbepflanzung zu nehmen. Aus Arten- und Gewässerschutz-gründen dürfen gehälterte Fische nicht in den See
zurückgesetzt, sondern müssen vom Angler mitgenommen werden. Gefangene Fische müssen artgerecht auf einer Abhakmatte abgehakt und nach den Artenschutz bzw. Fischereirechtlichen Bestimmungen zum eigenen Verzehr verwendet werden. Die Abhakmatte ist immer griffbereit am Angelplatz mitzuführen.
• Angelzeiten am See:
Das Angeln ist an jeden Tag sowie in den Nacht erlaubt.
Ausnahmen sind die besonderen Sperrungen wie z.B. Fischbesatz.
• Besatzmaßnahmen
durch einzelne Mitglieder bzw. fremder Personen sind nur in Abstimmung mit der Vorstandschaft statthaft und ansonsten verboten.
• Anfahrt:
Der Mitgliedsausweis bzw. Fischereierlaubnisschein ist beim Befahren des Weges, zum und vom See, sowie beim Parken am See gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
• Verstöße:
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, Verstöße der Vorstandschaft zu melden.
• Die Vorstandschaft kann folgende Maßnahmen ergreifen:
- a.) Verwarnung,
- b.) Angelverbot, - zeitlich befristet oder endgültig,
- c.) Ausschluss.
Die fischereirechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, ebenso die
Anordnungen der Vorstandschaft.
• Gesonderte Reglungen und Bestimmungen für Tageskarteninhaber
Die Angelzeit ist von 0:00 bis 24:00 Uhr- Die Tageskarte ist nur für den gezeichneten Angeltag gültig. Ein Übertrag auf einen anderen Tag ist ausgeschlossen.
Die Tageskarten sind nur in begrenzten Maße verfügbar. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Ausgabe von Tageskarten für den Vereinssee.
Reservierung und Erwerb der Tageskarte für Gastangler kann nur durch ein begleitendes Fischerei berechtigtes Vereinsmitglied erfolgen.
Gastangler dürfen nur in Begleitung des entsprechenden Vereinsmitglieds fischen, der auch für die Einhaltung aller Bestimmung und die Rückführung des Fangberichts an den
1. Vorstand verantwortlich zeichnet.
Für Vereinsmitglieder gilt ein maximale Jahresabgabe von 3 Tageskarten- Es gelten die Angelbestimmungen und die Vorgaben des Angelvereins Sommerhausen zu beachten (Einzusehen am Schaukasten Parkplatz am See, Seeordnung und auf der Homepage des Vereins)
Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
Sommerhausen, den 07.03.2024